Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf von www.berr.at u. Reinhard Berr Handel u. Dienstleistungen
1.) Geltungsbereich:
a) Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen jeweils unter Zugrundelegung unserer gegenständlichen AGB. Zwischen Reinhard BERR als „Verkäufer“ und dem Partner „Käufer“.
b) Diese AGB gelten auch für weitere und alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es in jedem Einzelfall einer neuerlichen Vereinbarung bedarf.
c) „Abweichende“ und/oder „zusätzliche“ Vereinbarungen und Abreden sind nur dann gültig, wenn diese vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
d) Entgegenstehende Abreden sowie Geschäftsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen und sind selbst bei Kenntnis und/oder Ausführung des Auftrages nicht Vertragsgegenstand.
2.) Angebote / Prospekte / Vertragsabschluss:
a) Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Irrtum und Rechenfehler vorbehalten.
b) Angebote sind bis max. 30 Tage nach Angebotsdatum (Ausstellungstag) gültig. Ein Vertragsabschluss kommt erst zustande, wenn ein Auftrag angenommen bzw. bestätigt wurde.
c) Geringfügige technische Änderungen und Abweichungen bei Fotos behalten wir uns vor.
d) Abbildungen sind teilweise Zubehör und Dekoration, die nicht im Lieferumfang sind.
3.) Preise:
a) Unsere Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer und jeweils per Einheit (Stk., Paar, Meter, kg, m2, etc.) ab unserem Standort/Lager 8753 Fohnsdorf
b) Unsere Verkaufspreise verstehen sich ohne Nebenkosten und Dienstleistung wie zB. Montage von Zubehör und Ersatzteile, Reparatur, Montagen vor Ort, Aufbau, Verpackungs- und Frachtkosten, Be- und Entladekosten, etc.
c) Preisbasis sind die jeweils aktuellen Preislisten, gültig bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zum jeweiligen Jahresende oder dementsprechend einer neuen Preisliste oder Anpassung. Druckfehler, Irrtum und Preisänderungen vorbehalten.
3.) Lieferzeiten:
a) Die Angabe der Lieferzeit erfolgt ausschließlich in „Werktagen“ (Arbeitstagen).
b) Die Lieferzeitangabe gilt, wenn nichts Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, (zB als „Terminlieferung“ mit genauem Datum) immer als unverbindlicher ca. Richtwert. c) Bei Anbot von Ausstellungs- und Lagerware gilt die Lieferzeit „solange der Vorrat reicht“.
d) Lieferzeitangaben verlängern sich automatisch um die Dauer von Betriebsurlauben und Werksschließungen, sowie zeitweiligen Betriebsschließungen aufgrund höherer Gewalt.
e) Wird eine vereinbarte Lieferzeit überschritten, so muss der Käufer dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Erfolgt eine Lieferung auch innerhalb der
angemessenen Nachfrist nicht, so tritt Lieferverzug ein. In diesem Fall kann der Käufer vom Kaufvertrag unverzüglich zurücktreten, dies ist dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Weitere Ansprüche, gleich welcher Art (auch nicht aus dem Titel des Schadenersatzes), stehen dem Käufer bei Lieferverzug bzw. Rücktritt jedoch nicht zu.
f) Wird die Lieferung oder Leistung, aus für den Verkäufer nicht vorhersehbaren Gründen, wie höhere Gewalt, oder ohne sein Verschulden nicht mehr möglich, so ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer verzichtet in diesem Fall auf jedwede Ansprüche gleich aus welchem Titel auch immer.
5.) Produkthaftung:
Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
6.) Gewährleistung / Mängel / Garantie:
a) Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.
b) Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängel, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
c) Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.
d) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Enddeckung zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche 3 Jahre.
e) Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
f) Wird vom Käufer eine Mängelrüge, Garantie- oder Reklamationsforderung erhoben, so hat Dieser die Originalrechnung und die reklamierte Ware bei uns vorzulegen.
g) Kosten, die dem Käufer infolge Behebung von Mängel durch ihn selber oder durch Dritte entstanden sind, werden nur erstattet, wenn vorher von uns schriftlich zugestimmt worden ist
h) Eine eigene, oder durch Dritte, vorgenommene Mangelbehebung an der gelieferten Ware hat jedenfalls zur Folge, dass die Gewährleistung für diesen Fall, sowie auch für Folgeschäden daraus, erlischt.
I) Wird eine technische Änderung, Ergänzung oder unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder von Dritten an der gelieferten Ware vorgenommen, entbindet uns dies von der Haftung der Gewährleistung sowie für daraus entstehende Folgen.
j) Schadenersatz: Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
k) Eine Gewährleistung besteht nicht für Abnützung und Verschleißteile, bei unsachgemäßer Verwendung, fehlender, falscher Wartung, bzw. bei dauerhaft übermäßiger Beanspruchung
7.) Transport / Lieferung / Übernahme:
a) Der Versand erfolgt auf Rechnung, Gefahr und Risiko des Käufers. Der Käufer trägt auch dann Gefahr und Haftung, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
b) Verpackungskosten werden dem Käufer zum Selbstkostenpreis berechnet.
c) Wenn erforderlich, kann die Ware auch in zerlegtem Zustand, geliefert werden.
d) Wird von uns eine Lieferung „frei Haus“ bestätigt, gilt dies ausschließlich für Österreich.
e) Die Ware ist sofort bei Übernahme auf Beschädigung oder Fehlmenge zu prüfen und noch unverzüglich dem Frächter (Fahrer) durch Vermerk am Frachtschein bekannt zu geben. Versteckte Mängel sind innerhalb 5 Tage ab Übernahme schriftlich zu reklamieren.
8.) Warenübernahme / Verpflichtung des Käufers / Stornogebühr:
a) Die Abholung bzw. Übernahme der bestellten Ware, hat durch den Käufer innerhalb von 8 Tage nach Warenbereitstellung, zu erfolgen.
b) Kann der Verkäufer berechtigterweise davon ausgehen, dass der Käufer die Ware nicht mehr abnehmen wird oder kann, oder lässt der Käufer eine vom Verkäufer gestellte Nachfrist für die Abnahme ebenfalls verstreichen, so ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und vom Käufer eine pauschalierte Pönale in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages zu verlangen.
c) Der Verkäufer behält sich vor, eine Stornierung anzunehmen oder aber die Warenabnahme vom Käufer zu verlangen. Wird eine Stornierung vom Verkäufer angenommen, so wird eine Stornogebühr bei Serienprodukten in Höhe von 20% und bei Sonderanfertigungen in Höhe von 70% des Warenwertes sofort zu Zahlung fällig.
9.) Eigentumsvorbehalt:
a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
b) Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und wir sind jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
10.) Rechnung:
a) Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt.
b) Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.
c) Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen
11.) Zahlung:
a) Wenn nichts ausdrücklich und schriftlich Anderes angeboten und vereinbart wurde, gilt Zahlung bei Warenübergabe in bar, oder Zahlung durch Überweisung so zeitgerecht, dass der Betrag vor Versand bzw. Warenübergabe auf unserem Konto gut gebucht ist.
b) Die Zahlung hat jedoch spätestens 8 Tage nach Warenbereitstellung zu erfolgen, auch wenn die Ware vom Käufer noch nicht abgeholt (übernommen) wurde.
c) In begründeten Einzelfällen und bei Sonderanfertigungen sind wir auch berechtigt, bereits bei Bestellung eine angemessene Anzahlung bzw. eine Vorauszahlung des gesamten Kaufpreises zu verlangen.
d) Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.
12.) Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen:
a) Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% zu verrechnen.
b) Der Käufer verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die dem Verkäufer entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Bei Mahnung und Evidenzhaltung durch den Verkäufer werden die Kosten pauschal mit Euro 20,- je erfolgter Mahnung festgelegt. Im Falle der Beiziehung eines Inkasso- oder Anwaltsbüros werden die daraus entstehenden Kosten durch den Käufer ersetzt.
c) Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, der aufgrund des Zahlungsverzuges entsteht vom Käufer zu ersetzen.
13.) Rechtsnachfolge:
Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des § 38 Abs 1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Käufer verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs 2 UGB. Dies bedeutet, dass die Dauer unserer Haftung gem. § 39 UGB begrenzt ist.
14.) Schlussbestimmungen:
a) Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsverpflichtung hat der Käufer zu tolerieren.
b) Erfüllungsort ist sowohl für unsere Leistungen als auch die Gegenleistungen der Sitz des Unternehmens vom Verkäufer.
c) Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
d) Forderungen eines Verbrauchers gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden.
e) Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
f) Für alle Streitigkeiten zwischen Verkäufer und Käufer gilt das für den Sitz des Verkäufers sachlich zuständige Gericht als vereinbart.
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